Verordnung über das Überschwemmungsgebiet Attel
Mit Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Rosenheim Nr. 03 vom 28.03.2024 ist die Verordnung über das Überschwemmungsgebiet Attel von Fluss-km 0,0 bis 15,8 auf dem Gebiet der Gemeinden Tuntenhausen, Pfaffing, Ramerberg, Edling und der Stadt Wasserburg entsprechend § 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes -WHG- in Verbindung mit Art. 46 Abs. 3 des Bayerischen Wassergesetzes -BayWG- förmlich festgesetzt. Durch die Festsetzsetzungen gelten im Überschwemmungsgebiet die besonderen Schutzvorschriften gemäß §78 WHG, §78a WHG und §78c WHG.
Die Unterlagen über die Verordnung und den weiteren Unterlagen sind über diesen Link abrufbar.
Für Fragen hierzu steht das Landratsamt Rosenheim gerne zur Verfügung.