Beantragung Wahlschein für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023
Nachfolgend finden Sie weitere Infos zur Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 08. Oktober 2023.
Wichtige Hinweise - Bitte aufmerksam lesen!
Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen und nicht in Ihrem Wahlraum abstimmen möchten.
Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen!
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).
Sie benötigen zur Antragstellung Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief. Sollten Sie diesen noch nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Zur Antragstellung klicken Sie auf folgenden Link: https://serviceportal.komuna.net/9187159/wahlschein/start