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Online-Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Kommunalwahl am 08.03.2026

Nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind

Die Antragstellung ist nur vom 10.02.2026, 7:00 Uhr bis 02.03.2026, 23:59 Uhr möglich.

Bis 06.03.2026, 15 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:
Persönliche Beantragung und persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht im Rathaus Pfaffing. 
Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!

Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk  wählen wollen. 
Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! 
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 
Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

Zur Antragstellung klicken Sie auf folgenden Link: https://serviceportal.komuna.net/9187159/wahlschein/start

Rathaus Pfaffing

Gemeindeamt Albaching

  • Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing - Außenstelle Albaching