Neubau eines Trinkwasserhochbehälters in Stauden
Die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing errichtet derzeit einen neuen Trinkwasserhochbehälter sowie ein Drucksteigerungspumpwerk. Die Finanzierung der Baumaßnahmen erfolgt über einmalige Beiträge. Der Wasserpreis bleibt davon weitgehend unberührt.
Folgende Argumente sprechen u.a. für die Finanzierung über einen (einmaligen) Verbesserungsbeitrag und gegen eine Erhöhung der Wassergebühren:
- Es werden auch unbebaute, jedoch bebaubare Grundstücke mit herangezogen. Diese unbebauten und daher nicht angeschlossenen Grundstücke werden über Gebühren nicht belastet. Dies entspricht nicht den Grundsätzen der Vorteilsgerechtigkeit, denn der Erschließungsvorteil liegt auf dem Grundstück und kommt dem Grundstückseigentümer zugute, der durch die Erschließung einen Bauplatz vorhält und nicht mehr nur eine „grüne Wiese“ hat.
- Auch die Eigentümer von Zweitwohnungen werden über den Geschossflächenbeitrag angemessen an dem Vorteil für die Grundstücke beteiligt.
- Alle Beitragseinnahmen führen dazu, dass der Abschreibungsbedarf sinkt. Dies hat wiederum zu Folge, dass für den über Verbesserungsbeiträge finanzierten Anteil der Einrichtung keine Zinsen bezahlt werden müssen.
- Schließlich werden die Wassergebühren in Zukunft ohnehin steigen. Gründe hierfür sind:
- die geplante Einführung eines Wasserentnahmeentgelts in Bayern
- die Generalsanierungen in den Ortsnetzen,
Dieser neue Hochbehälter mit einem Fassungsvermögen von 2.500 m³ ist deutlich größer als der bisherige Behälter mit 600 m³ aus den frühen 1970er Jahren und verbessert mit mehr als dem Doppelten des Spitzentagesbedarfes an heißen Sommertagen die Versorgungslage deutlich. Auch das Drucksteigerungspumpwerk mit Notstromversorgung bei Fuchsthal erhöht die Versorgungssicherheit der Hochzone.
Die Finanzierung der Baumaßnahmen erfolgt nach reiflicher Überlegung und eingehender Beratung mit Beschluss der Gemeinschaftsversammlung zu 85% über einmalige Verbesserungs- und zu 15% über Herstellungsbeiträge. Dabei werden Verbesserungsbeiträge von so genannten Alt-Anschließern und Herstellungsbeiträge von zukünftigen, neu herzustellenden Anschlüssen für Neubauten und Geschossflächenmehrungen erhoben.
Die Beiträge werden nach der Grundstücks- und Geschossfläche berechnet. Die Geschossfläche wird nach dem Außenmaß des Gebäudes in allen Geschossen (auch Keller und ausgebautes Dachgeschoss) berechnet. Um bestmögliche Flexibilität zu ermöglichen und die Zahlungen zu erleichtern, kann der Verbesserungsbeitrag in drei Raten beglichen werden.
Alle betroffenen Grundstückseigentümer erhalten derzeit ein Informationsschreiben mit den der Verwaltungsgemeinschaft bekannten Grundstücks- und Geschossflächen zur Kontrolle.
Die häufigsten Fragen und Antworten:
Neu ab 17.03.23:
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F: Wie hoch ist der Stundungszins?
Neu ab 02.03.23:
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F: Wann werden die Bescheide versandt und die Zahlungen fällig?
Neu ab 28.01.23:
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F: Wird die Grundstücksfläche "unter dem Gebäude" auch berechnet?
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F: Der Ansatz der Grundstücksfläche nach dem Grundbuch führt zu einer "doppelten Berücksichtigung" im Bereich der durch Gebäude überbauten Flächen.
Fragen Stand Januar 2023:
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F: Ich habe doch weniger „Wohnfläche“ als das Geschossflächenblatt ausweist?
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F: Mein Dachgeschoss ist in Teilbereichen niedriger als 2 m. Ist diese Fläche auch „voll“ beitragspflichtig?
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F: Wird die Geschossfläche von Garagen und Nebengebäuden auch berechnet?
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F: Wie teile ich der Gemeinde den Anschluss der Garage mit?
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F: Ich habe mein Dachgeschoss ausgebaut, finde die Flächen aber nicht auf dem Aufmaßblatt?
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F: Wird der Beitrag von meinem Konto abgebucht?
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F: Ich kann den Beitrag nicht in voller Höhe leisten. Gibt es eine Ratenzahlung?
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F: Wann sind die Beiträge zu bezahlen?