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Verbesserungsbeiträge zur Finanzierung des Trinkwasserhochbehälters
Die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing errichtet derzeit einen neuen Trinkwasserhochbehälter sowie ein Drucksteigerungspumpwerk. Die Finanzierung der Baumaßnahmen erfolgt über einmalige Beiträge. Der Wasserpreis bleibt davon unberührt und stabil.
Dieser neue Hochbehälter mit einem Fassungsvermögen von 2.500 m³ ist deutlich größer als der bisherige Behälter mit 600 m³ aus den frühen 1970er Jahren und verbessert mit mehr als dem Doppelten des Spitzentagesbedarfes an heißen Sommertagen die Versorgungslage deutlich. Auch das Drucksteigerungspumpwerk mit Notstromversorgung bei Fuchsthal erhöht die Versorgungssicherheit der Hochzone.
Die Finanzierung der Baumaßnahmen erfolgt nach reiflicher Überlegung und eingehender Beratung mit Beschluss der Gemeinschaftsversammlung zu 85% über einmalige Verbesserungs- und zu 15% über Herstellungsbeiträge. Dabei werden Verbesserungsbeiträge von so genannten Alt-Anschließern und Herstellungsbeiträge von zukünftigen, neu herzustellenden Anschlüssen für Neubauten und Geschossflächenmehrungen erhoben.
Die Beiträge werden nach der Grundstücks- und Geschossfläche berechnet. Die Geschossfläche wird nach dem Außenmaß des Gebäudes in allen Geschossen (auch Keller und ausgebautes Dachgeschoss) berechnet. Um bestmögliche Flexibilität zu ermöglichen und die Zahlungen zu erleichtern, kann der Verbesserungsbeitrag in drei Raten beglichen werden.
Alle betroffenen Grundstückseigentümer erhalten derzeit ein Informationsschreiben der Verwaltungsgemeinschaft mit den uns bekannten Grundstücks- und Geschossflächen zur Kontrolle.
Die häufigsten Fragen und Antworten:
F: Ich habe doch weniger „Wohnfläche“ als das Geschossflächenblatt ausweist?
A: Der Beitrag ist nach der „Geschossfläche“ (= Außenmaß) zu berechnen. Keller werden ebenfalls angesetzt.F: Mein Dachgeschoss ist in Teilbereichen niedriger als 2 m. Ist diese Fläche auch „voll“ beitragspflichtig?
A: Ja, auch im ausgebauten Dachgeschoss gilt das „Außenmaß“ unabhängig von der Deckenhöhe. Ausnahme: Das Dachgeschoss wurde nicht vollständig ausgebaut, oder es wurde innerhalb der Außenmauer eine zweite Mauer errichtet (sog. „Schlupfspeicher).F: Wird die Geschossfläche von Garagen und Nebengebäuden auch berechnet?
A: Garagen sind nur beitragspflichtig, wenn sie an die Wasserversorgung angeschlossen sind. Hierzu muss der Wasserhahn oder das Waschbecken in der Garage montiert sein.F: Wie teile ich der Gemeinde den Anschluss der Garage mit?
A: Dem Informationsschreiben der Gemeinde liegt ein Fragebogen zur „Anschlusssituation“ der Garage bei. Den Fragebogen entsprechend ausfüllen und der Verwaltungsgemeinschaft zurückgeben (Post, Fax, Mail, Foto).F: Ich habe mein Dachgeschoss ausgebaut, finde die Flächen aber nicht auf dem Aufmaßblatt?
A: Der Großteil der Dachgeschossausbauten ist baugenehmigungsfrei, sind aber der Gemeinde anzuzeigen, da diese beitragspflichtig sind. Wir bitten deshalb um eine entsprechende Mitteilung falls die Flächen auf dem Aufmaßblatt fehlen.F: Wird der Beitrag von meinem Konto abgebucht?
A: Nein, die Beiträge müssen rechtzeitig überwiesen werden.F: Ich kann den Beitrag nicht in voller Höhe leisten. Gibt es eine Ratenzahlung?
A: Der Beitrag wird in drei Raten festgesetzt. Sollten Sie diese Raten nicht rechtzeitig leisten können, wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse (Frau Schweiger: Telefon: 08076-919823). Warten Sie aber zunächst den Beitragsbescheid ab.F: Wann sind die Beiträge zu bezahlen?
A: Sie erhalten innerhalb von 4 Wochen nach dem ersten Anschreiben einen Beitragsbescheid mit der Festsetzung des vorläufigen Beitrags und der ersten beiden Raten (50 % und 40 %) mit Fälligkeitstermin. Nach Fertigstellung des Hochbehälters wird der endgültige Beitrag berechnet und Sie erhalten den Schlussbescheid. Dieser wird voraussichtlich im Mitte 2023 zugeschickt. Die Schlusszahlung ist innerhalb eines Monats zur Zahlung fällig. -
Bankverbindungen
Die Verwaltungsgemeinschaft ist zwar das "gemeinsame Büro" Ihrer Mitgliedsgemeinden, die Haushaltswirtschaft erfolgt aber getrennt.
So gibt es für jede Mitgliedgemeinde und für die Verwaltungsgemeinschaft getrennte Bankverbindungen. Je nachdem von welcher Körperschaft Sie die Rechnung oder den Bescheid bekommen, unterscheiden sich die Bankverbindungen.
Die Grund- und Gewerbesteuern stehen der jeweiligen Mitgliedsgmeinde zu und sind auf das entspechende Konto zu überweisen. Dies gilt auch für die Abwassergebühren und -beiträge.
Die Zahlungen im Zusammenhang mit der Wasserversorgung (Wassergebühren, Herstellugsbeiträge) sind auf ein Konto der Verwaltungsgmeinschaft zu entrichten.
Bankverbindungen der Gemeinde Pfaffing:
meine Volksbank Raiffeisenbank IBAN: DE13 7116 0000 0003 5412 90
Sparkasse Wasserburg a.Inn IBAN: DE14 7115 2680 0000 0096 70Bankverbindungen der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing:
meine Volksbank Raiffeisenbank IBAN: DE84 7116 0000 0003 5695 00
Sparkasse Wasserburg a.Inn IBAN: DE63 7115 2680 0000 2300 45Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf unseren Rechnungen und Bescheiden.
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Grund- und Gewerbesteuern
Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, die Grundsteuer B betrifft alle anderen Grundstücke. Die Grundlagenermittlung und Messbetragsfestsetzung erfolgt durch das Finanzamt. Die Höhe des Messbetrags richtet sich nach der Höhe des Einheitswerts. Der Messbetrag wird mittels Messbescheid der Gemeinde mitgeteilt. Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit dem Hebesatz entsprechend der Haushaltssatzung und erteilt den Grundsteuerbescheid.
Die Hebesätze sind wie folgt:
Grundsteuer A = 310 % und Grundsteuer B = 320 %
Nach dem dem gleichen Prinzip erfolgt die Festsetzung der Gewerbesteuer. Die Höhe des Messbetrags orientiert sich an der Höhe des Gewerbeertrags.
Hebesatz der Gewerbesteuer = 330 %. -
Grundsteuerreform 2022
Hier erhalten sie laufend aktuelle Informationen über die "Grundsteuerreform".
Sollten Sie sich vertieft über die Antragsformulare und Erklärungen informieren
wollen, können sie dies mit nachfolgendem Link tun.https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-162/
Beachten Sie bitte dabei, dass die hier veröffentlichten Formulare nur Musterformulare sind und nicht für
die Erklärung der Grundsteuer gegenüber der staatlichen Finanzverwaltung
verwendet werden können.
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Herstellungsbeiträge
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Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt 30,00 €/Jahr für den 1. Hund und für jeden weiteren Hund 75,00 €/Jahr. Die Fälligkeit ist immer zum 15.05. eines jeden Jahres.
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Wasser- und Kanalgebühren
Die Wassergebühren werden von der Gemeinde erhoben und werden dann an die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing weitergeleitet. Die Grundgebühr ist gestaffelt nach der Größe des Wasserzählers. Für die gängige Zählergröße Q3 beträgt diese 72,00 € netto im Jahr. Die Gebühr für 1 cbm Wasser beträgt 1,20 € netto. Auf die Wassergebühren werden 7% Mehrwertsteuer erhoben.
Die Grundgebühr für den Kanal ist ebenfalls gestaffelt nach der Größe des Wasserzählers. Die Grundgebühr für die gängige Zählergröße Q3 beträgt 60,00 € im Jahr. Die Gebühr für 1 cbm Kanaleinleitung beträgt 2,20 € bei Schmutz- und Regenwassereinleitung
bzw. 2,00 € nur bei Schmutzwassereinleitung. -
Müllgebühren
Die Müllgebühren werden von der Gemeinde erhoben und anschließend an den Landkreis Rosenheim weitergeleitet.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Größe der Restmülltonne:
Die Gebühr für eine 40-l-Tonne mit Kompostabschlag beträgt 64,80 €/ Jahr, ohne Kompostabschlag 72,00 €/ Jahr.
Die Gebühr für eine 80-l-Tonne mit Kompostabschlag beträgt 103,20 €/ Jahr, ohne Kompostabschlag 116,40 €/ Jahr.
Die Gebühr für eine 120-l-Tonne mit Kompostabschlag beträgt 154,80 €/ Jahr, ohne Kompostabschlag 174,00 €/ Jahr.
Die Gebühr für eine 240-l-Tonne mit Kompostabschlag beträgt 309,60 €/ Jahr, ohne Kompostabschlag 348,00 €/ Jahr.