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Kommunalwahl 2026

Am 8. März 2026 ist Kommunalwahl.
Entscheiden Sie mit, für eine weitere positive und starke Zukunft in Bayern. Für Ihre Gemeinde, Ihre Stadt und Ihren Landkreis - und sich und Ihre Mitmenschen.

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2026 und Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie unter: https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/

Beantragung Wahlschein

Online-Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Kommunalwahl am 8. März 2026

Nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind.
Die Antragstellung ist vom 10.02.2026, 7:00 Uhr bis 02.03.2026, 23:59 Uhr möglich.

Bis 6. März 2026, 15 Uhr, haben Sie noch folgende Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:
Persönliche Beantragung und persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht im Rathaus Pfaffing. 

Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!

Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk  wählen wollen. 
Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! 
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 
Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

Zur Antragstellung klicken Sie auf folgenden Link: https://serviceportal.komuna.net/9187159/wahlschein/start

Ihr Wahlamt 

Bürgermeister und Gemeinderat

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und Gemeinderats

Die Bekanntmachung zur Bürgermeisterwahl finden Sie hier.

Die Bekanntmachung zur Gemeinderatswahl finden Sie hier.

Kreistag und Landrat

Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge

Das Landratsamt Rosenheim hat die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags sowie für die Wahl des Landrats im Amtsblatt des Landkreises Rosenheim bekannt gemacht (§ 51 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO). Diese Bekanntmachungen können folgend eingesehen werden:

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.