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Kinderreisepass wird abgeschafft!

    Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe sind noch bis zum jeweils aufgedruckten Datum gültig!

    Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen.
    Ab 01.01.2024 kann kein Kinderreisepass beantragt, verlängert oder aktualisiert werden. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.
    Das Spektrum an Dokumenten für Kinder und Erwachsene soll somit vereinheitlicht werden.

    Was ist ab 01.01.2024 zu tun?
    Für deutsche Staatsangehörige besteht unverändert die Ausweispflicht erst ab dem 16. Lebensjahr.
    Wenn man allerdings Deutschland verlässt, ist ein Personaldokument mitzuführen. Ab dem 1. Januar 2024 müssen nun auch für Kinder, Personalausweise (in der EU anerkannt) oder Reisepässe beantragt werden. Die Art des Dokuments bestimmt das entsprechende Einreiseland.
    Kosten?
    Personalausweis        0 – 24 Lebensjahr  22,80 € (6 Jahre gültig)
    Reisepass                   0 – 24 Lebensjahr  37,50 € (6 Jahre gültig)
    Wichtiger Hinweis:
    Falls sich das Kind innerhalb der 6-jährigen Gültigkeit so verändert, dass die Identitätsprüfung anhand des Fotos nicht mehr möglich ist, endet vorzeitig die Gültigkeit. Somit ist ein neues Dokument rechtzeitig zu beantragen, da die Bearbeitungszeit für einen Personalausweis bzw. Reisepass ca. 3-4 Wochen beträgt.
    Nähere Informationen können Sie im Passamt unter Tel. 08076-9198-19 oder -20 erhalten.

     

     

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