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Montag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00
Bürgerantrag; Einreichung
Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 07.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Team - Öffentliche Sicherheit u. Ordnung - soziale Sicherung
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing