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Verordnung über das Überschwemmungsgebiet Attel

    Mit Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Rosenheim Nr. 03 vom 28.03.2024 ist die Verordnung über das Überschwemmungsgebiet Attel von Fluss-km 0,0 bis 15,8 auf dem Gebiet der Gemeinden Tuntenhausen, Pfaffing, Ramerberg, Edling und der Stadt Wasserburg entsprechend § 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes -WHG- in Verbindung mit Art. 46 Abs. 3 des Bayerischen Wassergesetzes -BayWG- förmlich festgesetzt. Durch die Festsetzsetzungen gelten im Überschwemmungsgebiet die besonderen…

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