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Grundsteuer - Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz

Flyer "Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen"

Steuerpflichtige müssen die Finanzämter über Änderungen der Bemessungsgrundlage informieren.

Um eine sachgerechte Verteilung der Grundsteuerlast zu gewährleisten ist es essentiell, dass die Finanzämter von den Steuerpflichtigen über Änderungen der Bemessungsgrundlagen informiert
werden.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen Flyer erstellt, um die Steuerpflichtigen auf diese Pflicht hinzuweisen.

Den Flyer finden Sie nachfolgend verlinkt.
 
 

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