Feldvergleich und Nachschätzung nach §12 BodSchätzG

Ab dem 01.10.2026 in der Gemarkung Rettenbach.
In der Gemarkung Rettenbach wird ab 01.10.2026 ein Feldvergleich zur Feststellung und Einmessung der eingetretenen Veränderungen bei den land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsarten und den damit betroffenen Bodenschätzungen durchgeführt (§ 12 BodSchätzG). Zielsetzung ist ein möglichst aktueller Stand der Flurkarten, des Liegenschaftskatasters und der
land- und forstwirtschaftlichen Bewertungsgrundlagen.
Weitere Informationen können dem angehängten Schreiben entnommen werden.