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Gemeinde Pfaffing

Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften

Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Verbot von Steingärten usw.) regeln.

Beschreibung
Amt 3 - Bauamt
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing

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