Sprungziele

Verordnung über das Überschwemmungsgebiet Attel

    Mit Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Rosenheim Nr. 03 vom 28.03.2024 ist die Verordnung über das Überschwemmungsgebiet Attel von Fluss-km 0,0 bis 15,8 auf dem Gebiet der Gemeinden Tuntenhausen, Pfaffing, Ramerberg, Edling und der Stadt Wasserburg entsprechend § 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes -WHG- in Verbindung mit Art. 46 Abs. 3 des Bayerischen Wassergesetzes -BayWG- förmlich festgesetzt. Durch die Festsetzsetzungen gelten im Überschwemmungsgebiet die besonderen Schutzvorschriften gemäß §78 WHG, §78a WHG und §78c WHG.

    Die Unterlagen über die Verordnung und den weiteren Unterlagen sind über diesen Link abrufbar.

    Für Fragen hierzu steht das Landratsamt Rosenheim gerne zur Verfügung.

    Alle Nachrichten

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.