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Pflichtumtausch des Führerscheins

    Alten Führerschein umtauschen!

    Haben Sie noch einen Papier-Führerschein in rosa oder grau?

    Sie müssen bitte sofort den Umtausch beantragen! Die Frist war bereits zum 19.01.2025 beendet!

    Sollten Sie in eine Verkehrskontrolle geraten, kann es zu einem Bußgeld kommen.

    Wenn Sie allerdings vor dem Jahr 1953 geboren sind, haben Sie bis zum 19.01.2033 Zeit.

     

    Haben Sie schon einen Kartenführerschein?

    Hier richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins.

    Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite Ihres Kartenführerscheins unter der Nr. 4a.

    Wenn Ihr Führerschein im Jahre 1999 – 2001 erstellt wurde, müssen Sie bis zum 19.01.2026 umgetauscht haben.

    Die Jahre 2002 – 2004 müssen bis zum 19.01.2027,
    2005 – 2007 bis zum 19.01.2028, den Pflichtumtausch erledigt haben.

    Die Jahre danach haben noch Zeit.

    Alle vor 1953 geborene Personen müssen erst zum 19.01.2033 umtauschen. Wenn Sie allerdings im Ausland mit dem Auto unterwegs sind, empfehlen wir den Umtausch früher, da die ausländischen Polizeibeamten evtl. Schwierigkeiten machen könnten.

     

    Für den Umtausch ist das Landratsamt Rosenheim, Fahrerlaubnisbehörde zuständig. Sie können den Antrag online bei https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrrosenheim stellen. Wenn Sie den Antrag persönlich im Landratsamt Rosenheim stellen möchten, müssen Sie vorab einen Termin unter https://terminreservierung.lra-rosenheim.de vereinbaren.

     

     

    Unser Service:
    Sie können auch gerne zu uns ins Bürgerbüro kommen und den Pflichtumtausch beantragen. Wir leiten dann den Antrag an die Fahrerlaubnisbehörde weiter. Sie erhalten nach ca. 3 Wochen eine Rechnung vom Landratsamt (ca. 30€) und sobald die Rechnung überwiesen ist, wird Ihnen der neue befristete EU-Kartenführerschein nach Hause zugeschickt.

    Vorzulegende Unterlagen:
    -Passfoto (nicht älter als 2 Jahre)
    -Alter Führerschein im Original
    -Gültiger Personalausweis
    -5,10 € Gebühr
    -Karteikartenabschrift (nur bei Papier-FS)
     

    Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne, Tel. 08076/9198-19, -20.

    Ihr Bürgerbüro

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